AGB

Lieber Gast,

bitte lesen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bindender Inhalt des Beherberungsvertrages zwischen Ihnen, im Weiteren “Kunde”, und uns, im Weiteren “Vermieter”genannt. Die Finca Feliz Mallorca wird im Weiteren “Mietobjekt” genannt. Der Begriff “Mietobjekt” umfasst die eigentliche Finca Feliz, die NEbengebäude und die Außenanlagen.

    Zahlungsabwicklung

    Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

    Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe

    Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Kaution

    Anreisezeit, Abreisezeit, verspätete Ankunft

    Einreisebestimmungen

    Obliegenheiten des Kunden gegenüber FVM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

    Haftung

    Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

    Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Vertragsabschluss

Ihre Buchungsanfrage, die mündlich, telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail erfolgen kann, wird mit dem Zugang beim Vermieter verbindlich. Sie haften als Anmeldender für alle Vertragspflichten der von Ihnen durch Sie in der Anmeldung bzw. Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnehmer.

Auf Ihre Buchungsanfrage, die der Vermieter innerhalb kürzester Zeit beantwortet, erhalten Sie Ihr individuelles Angebot einschließlich aller Mietnebenkosten und der Höhe der ecotasa. Sobald Sie dem Vermieter Ihren Reservierungswunsch aufgrund Ihres individuellen Angebotes bestätigt haben, bestätigt der Vermieter Ihre Reservierung umgehend und Sie erhalten eine Buchungsbestätigung/Rechnung mit allen Details zu Ihrer Buchung. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung Ihrer Reservierung durch den Vermieter zu Stande.

Bitte benachrichtigen Sie den Vermieter umgehend, wenn Sie als Buchungsanmelder Ihre Anreisedokumente nicht spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Aufenthalt vom Vermieter erhalten haben. In diesen Fällen wird der Vermieter, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Anreisedokumente gegen Zahlungsnachweis sofort zusenden. Wenn Sie den Vermieter nicht benachrichtigen und den Aufenthalt aufgrund fehlender Anreisedokumente nicht antreten, muss der Vermieter das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vor.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Diese ist innerhalb von 7 Werktagen an den Vermieter zu bezahlen – bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich und grundsätzlich vor Mietbeginn, wobei dem Vermieter der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den restlichen Mietpreis angerechnet.

Der Restbetrag und die ecotasa werden 28 Tage vor Bezug des Mietobjektes gegen Aushändigung der Beherberungsdokumente fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb der 28 Tage-Frist ist der gesamte Betrag sofort und vor Antritt des Aufenthaltes fällig.

Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisungen in EURO akzeptiert. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung oder nur Teilzahlung des Mietpreises kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und eventuell Schadensersatz verlangen (vgl. Regelung unter Ziffer 5). Bei Nichtzahlung oder auch Teilzahlung behält der Vermieter sich vor, den Zutritt zum Mietobjekt vor Ort zu verweigern oder sonstige Leistungen zurückzubehalten. Sollte der Kunde die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und der Vermieter deshalb mahnen müssen, ist der Vermieter berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von bis zu 10,00 € pro Mahnung zu erheben. Das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die Zahlungsansprüche zu erheben, bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.

3. Leistungen / Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf der Webseite www.finca-feliz-mallorca.com, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel.

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beherbergungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind

4. Höhe des Mietpreises

Der Mietpreis besteht aus der Anzahl der Übernachtungen multipliziert mit dem Übernachtungspreis und den Mietnebenkosten die, unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthaltes, einmalig gezahlt werden und die Endreinigung beinhalten. Je nach Saison können als weitere Mietnebenkosten noch zusätzlich eine Pauschale für den Stromverbrauch in Höhe von 50,00 € pro Woche oder für die Heizung in Höhe von 20,00 € pro Woche hinzukommen.

Zusätzlich ist auf Mallorca die ecotasa (“Ökosteuer”) zu bezahlen. Diese berechnet sich wie folgt:

  • 2,00 Euro pro Nacht für alle Personen ab 16 Jahren von Mai – Oktober
  • 1,00 Euro pro Nacht für alle Personen ab 16 Jahren von November – April
  • Ab der neunten Nacht werden nur noch 50 % berechnet
  • Zusätzlich wird eine MwSt. in Höhe von 10 % auf die Abgabe erhoben

5. Überbelegung

Die maximale Belegung für das Mietobjekt beträgt 10 Personen und ein Baby. Sollte der Anmelder oder einer seiner Mitreisenden nach Belegungsbeginn mehr Personen beherbergen als diese Maximalbelegung, handelt es sich um eine Überbelegung. Bei Überbelegung ist der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten. Ziffer 8 dieses Vertrages gilt insoweit nicht.

6. Haustiere

Haustiere sind im Mietobjekt nicht gestattet. Sollte der Anmelder oder einer seiner Mitreisenden trotzdem nach Belegungsbeginn ein Haustier beherbergen, ist dieses Verhalten in solchem Maß vertragswirdig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person ist deshalb berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten. Ziffer 8 dieses Vertrages gilt insoweit nicht.

7. Stornierungsbedingungen

Es gelten ausschließlich folgende Rücktrittsbedingungen: Kunden können jederzeit vor Antritt des Aufenthaltes zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Im Kundeninteresse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt stets schriftlich oder per E-mail an info@finca-feliz-mallorca.com zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Reisende, die mindestens 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn stornieren, erhalten 80 % des bis dahin bezahlten Mietpreises, vom 44. – 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 % und vom 34. – 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 20 % zurück. Ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt keine Erstattung.

8. Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe

Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjektes und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 12. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Mietobjektes erlangt.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen. 

10. Kaution

Für das Mietobjekt ist eine Kaution in Höhe von 300,00 € zu hinterlegen. Die Kaution muss bis spätestens zum Anreisetag auf dem Konto des Vermieters unter Angabe der Buchungsnummer und des Verwendungszwecks Kaution gutgeschrieben sein.

Weist das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.

Der Vermieter überweisen den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Abreise des Kunden und seiner Mitreisenden auf das Kundenkonto unter Angabe der Buchungsnummer und des Verwendungszwecks Kaution unter Einbehaltung geltend gemachter Einbehalte. Die Geltendmachung von Einbehalten erfolgt durch den Vermieter unter Nennung des Grundes und der Höhe des Einbehaltes per E-Mail an die dem Vermieter bekannte E-Mail – Adresse des Kunden. Sollte der Aspruch auf mehrere Gründe gestützt werden, wird der Vermieter alle Gründe und den für jeden Grund einbehaltenen Betrag angeben.

Sollte die Kaution nicht ausreichen

8. Anreisezeit, Abreisezeit, verspätete Ankunft

8.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu dem in den Unterlagen über das vermittelte Ferienobjekt genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.

8.2. FVM teilt auf Wunsch die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.

8.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den geltenden Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

8.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten 

9. Einreisebestimmungen

9.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Mallorca ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

9.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.

9.3. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft FVM keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EUAusländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

10. Obliegenheiten des Kunden gegenüber FVM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

10.1. Mängel der Vermittlungsleistung von FVM sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit FVM in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

10.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von FVM genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

10.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

10.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5. Artikel 11 Abs. (3) der EU-Verordnung 365/2002 ist nicht anzuwenden. 

11. Haftung

11.1. Die Haftung von FVM für vertragliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag ist auf den dreifachen Preis des vom Kunden für das vermittelte Ferienobjekt bezahlten Preises beschränkt, ausgenommen

a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht von FVM als Vermittler, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

b) die etwaige Haftung von FVM als Vermittler für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FVM oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FVM beruhen,

c) und ausgenommen die Haftung von FVM für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FVM oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FVM beruhen.

11.2. FVM haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten soweit FVM nicht eine entsprechende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat. Insbesondere schließen die Vermittlrpflichten die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern und im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelten Leistungserbringer die Übersendung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.

11.3. Mängel und Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen sind nicht in der Haftung von FVM, ausser diese wurden von FVM ausdrücklich vereinbart oder zugesichert.

12. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

12.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

12.2. Der Empfang von Tagesgästen des Kunden (Besuch) ohne Übernachtung ist im angemessenen Umfang gestattet. Eine Aufnahme von Gästen zur Übernachtung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann (falls zugestimmt) von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.

12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen, Wohnwagen oder anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung.

12.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

12.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

12.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.

12.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu Staubsaugen bzw. zu fegen und feucht zu wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere Fremdkörper aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenstände und -geräten muss immer der Kunde selbst) gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.

12.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn

a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist

b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden

c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist

d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen. Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Soweit eine Rechtswahl möglichist, vereinbaren die Parteien die Anwendung spanischen Rechts. Sofern internationale Übereinkommen oder einschlägige Gesetze nichts anderes vorsehen, unterliegen sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Zuständigkeit spanischer Gerichte.